Rechtsprechung
   RG, 18.03.1926 - III 32/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,634
RG, 18.03.1926 - III 32/26 (https://dejure.org/1926,634)
RG, Entscheidung vom 18.03.1926 - III 32/26 (https://dejure.org/1926,634)
RG, Entscheidung vom 18. März 1926 - III 32/26 (https://dejure.org/1926,634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1926,634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff "zur Wohnung von Menschen dienen". Untauglicher Versuch. 2. Verliert ein Gebäude die Eigenschaft, zur Wohnung von Menschen zu dienen, schon dadurch, daß der es allein bewohnende Eigentümer, bevor er es anzündet, einen seine gesamte Habe enthaltenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 60, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Eine vorübergehende, selbst monatelange Abwesenheit der Bewohner nimmt aber einem Wohnhaus nicht die Eigenschaft, daß es auch weiterhin zum Wohnen dient, solange nicht die Bewohner die Wohnung aufgegeben haben (RGSt 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245; BGHSt 16, 394, 395, 396; 23, 114; vgl. auch BGH Urteile vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 -und vom 9. April 1968 - 5 StR 93/68 - Dreher 35. Aufl. § 306 StGB Anm. 1 B b; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 1969 S. 527; Pfeiffer/Maul/Schulte 1969 § 306 StGB Rdn. 2; Lackner 9. Aufl. § 306 StGB Bem.

    Zwar kann die Aufgabe der Wohnung auch im Inbrandsetzen durch den Bewohner selbst liegen; darauf daß er zuvor seine Habe entfernt, kommt es nicht an (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 395; anders noch RGSt 60, 136, 138).

    Darauf, daß L... Eigentümer war, kommt es in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht an (vgl. RGSt 60, 136, 137; BGHSt 16, 394, 396).

    § 306 Nr. 2 StGB ist ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt (RGSt 23, 102, 103; 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Die Eigenschaft der Räumlichkeit, dem zeitweiligen Aufenthalt von Menschen zu dienen, ist ein Merkmal wesentlich tatsächlicher Art. Eine entsprechende Bestimmung oder Widmung zum Aufenthalt ist weder genügend noch erforderlich (vgl RGSt 60, 136).

    Den Grunde nach hat dies das Reichsgericht sogar für Gebäude anerkannt, die zur Wohnung von Menschen dienen, allerdings die Voraussetzungen für eine Aufhebung dieser Eigenschaft sehr eng gefaßt; vgl RGSt 60, 136, Eine Stellungnahme zu dieser einen Fall des § 306 Nr. 2 StGB betreffenden Entscheidung erübrigt sich.

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
    Ob und in welchem Umfang er seine bewegliche Habe vorher entfernt hat, ist unerheblich (im Anschluß an BGHSt 10, 208, 214; gegen RGSt 60, 136).«.

    Die Auffassung des Senats steht im Widerspruch zur Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 60, 136.

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 269/69
    Nicht die (eigentliche) Zweckbestimmung einer Räumlichkeit oder ihre Eignung sind also maßgebend, sondern ihre tatsächliche Verwendung (vgl. auch RGSt 60, 136, 137; BGHSt 10, 208, 214; BGH Urteil vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 - zu § 306 Nr. 2 StGB ; BayObLG aaO.; Frank 18. Aufl. § 306 StGB Rdnnr. 6, 8; Maurach, Deutsches Strafrecht 1969 Bes. Teil S. 527).
  • BGH, 26.02.1965 - 5 StR 11/65

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Inbrandsetzen eines zeitweise zur

    Es kommt allein auf die Zweck verwendung des Objekts an, nicht jedoch auf seine Bestimmung und seine Eignung zu diesem Zwecke (vgl. RGSt 60, 136, 137).
  • BGH, 27.06.1962 - 2 StR 205/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In seinem Urteil vom 20. November 1961 (BGHSt 16, 394), das der Strafkammer noch nicht bekannt sein könnte, hat der Senat im Anschluß an BGHSt 10, 208, 214 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56] und entgegen RGSt 60, 136 entschieden, daß der Eigentümer, der ein Gebäude in Brand setzt, das er allein bewohnt hat, aber nicht mehr als Wohnung verwenden will, nicht wegen schwerer Brandstiftung bestraft werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht